Fachzahnärzte für Kieferorthopädie Moers

DER RICHTIGE ZEITPUNKT

Zeit für schöne Zähne


WENN DIE ZEIT REIF IST

Grundsätzlich sollte jeder Mensch bis zu seinem 10. Lebensjahr zur Kontrolle einmal beim Kieferorthopäden gewesen sein. Dabei wird zwischen kieferorthopädischen Frühbehandlungen und Hauptbehandlungen unterschieden. Vor Beginn der aktiven Therapie steht immer eine umfassende Beratung über Behandlungsmöglichkeiten. Nach der Erstellung und Auswertung der individuellen Planungsunterlagen wird ein kieferorthöpädischer Behandlungsplan erstellt. Basierend auf dieser Grundlage können wir Ihnen den Therapieablauf, einschließlich sämtlicher Maßnahmen, die für Ihre Behandlung medizinisch sinnvoll sind, erklären.

KIEFERORTHOPÄDISCHE FRÜHBEHANDLUNG

In manchen Fällen ist es ratsam mit einer wesentlich früheren Behandlung zu beginnen, diese kommt bei uns nur in Frage, wenn die Fehlentwicklung entsprechend gravierend ist und eine anschließende kieferorthopädische Hauptbehandlung dadurch deutlich abgemildert werden kann. Die nachfolgenden Probleme können für eine Frühbehandlung in der Kieferorthopädie sprechen:

4. - 6. Lebensjahr
Bei andauerndem Schnuller-, Daumen- und Fingerlutschen und häufig offen stehendem Mund, Kreuzbissverzahnungen im Front- und Seitenzahnbereich.

6. - 9. Lebensjahr
Bei großen sagittalen Frontzahnstufen, extrem tiefen Bissen, Verlust der Milchseitenzähne, frontalen und seitlichen Kreuzbissverzahnungen.

Generell gilt: durch die regelmäßige zahnärztliche Vorsorge beim Kinderzahnarzt kann der richtige Zeitpunkt zum Eingreifen erkannt und die Empfehlung für eine sinnvolle kieferorthopädische Frühbehandlung ausgesprochen werden.

KIEFERORTHOPÄDISCHE HAUPTBEHANDLUNG

Eine normale Behandlung beginnt in etwa mit dem 10. - 12. Lebensjahr. Die starke Wachstumsphase kann dabei genutzt werden, um Patienten, oft ohne Zähne zu entfernen, mit herausnehmbaren und festsitzenden Geräten zu behandeln. Zwischen dem 14. - 18. Lebensjahr wird hauptsächlich mit festsitzenden Behandlungsgeräten gearbeitet. Dies ist auch möglich mit wenig auffälligen, ästhetisch ansprechenden Geräten. Auch bei über 18-jährigen, kann mit einer kieferorthopädischen Behandlung begonnen werden. Jede Verbesserung der Zahnstellung hat einen gesundheitlichen und ästhetischen Aspekt, der sich positiv auf die Lebenserwartung der Zähne auswirkt. Welche Behandlungsmethode und welche Apparatur (herausnehmbar oder festsitzend) am geeignetesten ist, planen wir mit Ihnen zusammen. Sprechen Sie uns an.

ZUSATZVERSICHERUNGEN

Es ist fast immer ratsam frühzeitig eine kieferorthopädische Zusatzversicherung abzuschließen. Denn was Viele nicht wissen: nur in schwerwiegenden Fällen bezahlt die gesetzliche Krankenkasse eine kieferorthopädische Behandlung. Bei leichteren Fehlstellungen müssen Sie die Kosten selbst tragen. Auch wenn Ihre Krankenkassen die Behandlungskosten übernimmt, kann durch eine Zusatzversicherung das Tragen einer Zahnspange durch hochwertige Materi­alien, z. B. flexible Bögen statt Stahl­bögen, deutlich angenehmer werden. Eine Zusatzversicherung sollte mit einer Karenzzeit von mindestens 10 Monaten vor dem ersten Termin beim Kieferorthopäden abgeschlossen werden.